Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Zweck und Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von Kybalion GmbH für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kybalion GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen von Kybalion GmbH. Sie haben Vorrang vor allfälligen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder der Auftraggeberin.
2. Gegenstand, Zustandekommen sowie Umfang und Ausführung des Auftrags
Kybalion GmbH erbringt Dienstleistungen im Bereich der Entwicklungs- und Führungsberatung sowie von Anlässen im Bereich des Teambuildings. Die Dienstleistungen werden als Schulungen, Trainings, Einzel- und Gruppencoachings oder als Seminare resp. Workshops vor Ort oder mittels Live-Stream (sog. remote) durchgeführt und individuell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers oder der Auftraggeberin ausgearbeitet und angepasst. Die Dienstleistungen werden als Einzelanlässe oder in einem mehrteiligen Prozess angeboten.
Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag festzulegen. Der Vertrag ist grundsätzlich schriftlich zu vereinbaren.
Ergänzungen, Änderungen oder Zusätze zum Auftrag gelten nur, sofern sie schriftlich vereinbart worden sind.
Kybalion GmbH ist berechtigt, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, externe Beratungsfachleute, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und auf Rechnung von Kybalion GmbH tätig sind (Recht zur Substitution).
Die für die Durchführung des Auftrags notwendige Infrastruktur (Hotel, Schulungsräume, Eventagenturen und dergleichen) ist grundsätzlich vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. Kybalion GmbH ist berechtigt, Anforderungen an die Infrastruktur zu definieren und zur Abklärung der Eignung das Management der Lokalitäten zu kontaktieren. Wird die Organisation der Infrastruktur von Kybalion GmbH vorgenommen, ist Kybalion GmbH berechtigt, dies auf Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin vorzunehmen.
3. Informationsaustausch, Vertraulichkeit
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin stellt Kybalion GmbH die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und gegebenenfalls die notwendige Infrastruktur rechtzeitig zur Verfügung.
Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Erfüllung des Auftrags Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt ebenfalls für alle Personen und Unternehmen, denen Kybalion GmbH die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrags hinaus.
Die vorstehende Verpflichtung hindert Kybalion GmbH nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber und Auftraggeberinnen unter Wahrung der Verschwiegenheit.
4. Datenschutz
Kybalion GmbH bearbeitet Personendaten der Auftraggeber oder der Auftraggeberin, welche ihr zur Verfügung gestellt werden im Sinne des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Homepage der Kybalion GmbH aufgeschaltet (https://www.kybalion.com).
Kybalion GmbH verpflichtet sich, die ihr zum Zweck der Durchführung des Auftrags überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Persönliche Daten werden auf Gesuch des Auftraggebers oder der Auftraggeberin gelöscht.
5. Verwendungsrecht und Weitergabe fachlicher Äusserungen von Kybalion GmbH
Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin darf die von Kybalion GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen, Produkte und Arbeitsergebnisse nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Kybalion GmbH.
6. Geistiges Eigentum, Lizenzen
Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von Kybalion GmbH im Rahmen der Durchführung des Auftrags angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Know How stehen ausschliesslich Kybalion GmbH zu. Ausgenommen hiervon sind allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen.
7. Haftung
Kybalion GmbH schuldet keinen Beratungs- oder Betreuungserfolg. Sie haftet nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis oder einen bestimmten Leistungserfolg.
Kybalion GmbH haftet nicht für Schäden und Unfälle von Teilnehmern und Teilnehmerinnen anlässlich der Schulungen, Seminaren oder Coachings. Es ist Sache der Teilnehmer und Teilnehmerinnen resp. der Auftraggeber und Auftraggeberinnen für einen hinreichenden Versicherungsschutz besorgt zu sein.
Kybalion GmbH haftet dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin nur für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber resp. von der Auftraggeberin nachzuweisen.
Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen und Unternehmen, denen Kybalion GmbH die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.
Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung der Kybalion GmbH auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des oder der Dritten.
Der Email-Verkehr erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. Kybalion GmbH lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
Bei höherer Gewalt sowie bei anderen Ereignissen, welche die Leistungserbringung erheblich erschweren oder verunmöglichen (z.B. Betriebsstörungen, Streik, Flugausfälle, etc.) ist kein Verzugsschaden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geschuldet.
8. Honorar, Auslagenersatz und Zahlungsbedingungen
Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Mehrwertsteuer sowie allfällige weitere Steuern und Abgaben werden zusätzlich verrechnet und separat ausgewiesen.
Der Aufraggeber oder die Auftraggeberin entschädigt Kybalion GmbH für ihre Auslagen. Reisespesen, Übernachtung und Verpflegung sind nach effektivem Aufwand zu vergüten.
Kybalion GmbH ist berechtigt, Drittleistungen wie Übersetzungen oder Produktion von Hilfsmitteln, Broschüren und dergleichen, ganz oder teilweise bei Subunternehmern auf Kosten und auf Rechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin anfertigen zu lassen.
Kybalion GmbH ist berechtigt, angemessene Vorschüsse auf das Honorar und die Auslagen oder Teilzahlungen zu verlangen. Sie kann für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen Akontorechnungen stellen.
Währungsschwankungen, die bei der Bezahlung im Ausland anfallen, sind durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin zu tragen.
Das Recht zur Verrechnung des Auftraggebers oder der Auftraggeberin wird wegbedungen.
Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin wird die Kybalion GmbH ausdrücklich von ihrer Schweigepflicht befreit.
Mehrere auftraggebende Parteien haften der Kybalion GmbH gegenüber solidarisch.
9. Beendigung des Auftrags, Annullationsbedingungen
Die Beendigung des Auftrags kann bis 14 Tage vor der vereinbarten Durchführung der Schulung, der Seminare oder Coachings, etc. entschädigungslos vorgenommen werden. Die Mitteilung der Beendigung hat schriftlich zu erfolgen. Auslagen sind zu ersetzen, sofern solche bereits angefallen sind oder eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist (z.B. Stornierung eines bereits gebuchten Fluges oder Hotels).
Erfolgt die Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt, sind Kybalion GmbH die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen zu entschädigen sowie die Auslagen zu ersetzen. Kybalion GmbH ist berechtigt, anstelle der effektiven Leistungen eine Pauschale zu verrechnen, welche je nach Kurzfristigkeit der Stornierung des Auftrags bis 100% des vereinbarten Honorars (zzgl. Auslagen) entsprechen kann.
Beendet der Auftraggeber oder die Auftraggeberin einen über mehrere Termine vereinbarten Auftrag vorzeitig, sind die bis zur Beendigung geleisteten Aufwendungen (Honorar und Auslagen) geschuldet. Kybalion GmbH ist zudem berechtigt, einen Zuschlag von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars zu verlangen. Auslagen sind zu ersetzen, sofern eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist (z.B. Stornierung eines bereits gebuchten Fluges oder Hotels).
Kybalion GmbH ist berechtigt, den Auftrag vorzeitig zu beenden, sofern der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ihre Mitwirkung- und Informationspflicht nicht im erforderlichen Masse wahrnimmt oder in Zahlungsverzug gerät. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Leistungen sind vom Auftraggeber oder der Auftraggeberin zu entschädigen sowie die Auslagen zu ersetzen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes der Kybalion GmbH.
11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kybalion GmbH behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Art und Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
12. Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklären werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
Bei Abweichungen geht der deutsche Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem englischen Text vor.
Mai 2024